Sie können den Wahlarzt von sich aus aufsuchen oder von einem anderen Arzt überwiesen werden. Ein Wahlarzt hat keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Das bedeutet für Sie, daß sie zunächst dass Honorar selbst zahlen. Die Behandlung wird nicht über Ihre E-card abgerechent. Die Honorarnote kann jedoch bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden, und Sie bekommen einen Teil rückerstattet (80% von dem, das ein Kassenarzt von der Kasse für die gleiche Leistung bekommen würde, gilt für Kinderärztin und Allgemeinmedizinerin). Wenn Sie im gleichen Quartal schon bei einem Kassenarzt waren, bekommen Sie nichts mehr rückerstattet. Gerne übernehmen wir für Sie die Einsendung Ihrer Honorarnote bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, um Ihnen diesen bürkratischen Aufwand zu ersparen.
Rezepte
In den umliegenden Apotheken werden Wahlarztrezepte wie Kassenrezepte behandelt.