Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
Es ist wichtig für die Gesundheit Ihres Kindes, diese Untersuchungen zeitgerecht durchführen zu lassen. Nur so können Krankheiten und Entwicklungsstörungen zeitgerecht erkannt und behandelt werden. Ausserdem können Sie das Kinderbetreuungsgeld ab dem 10., 13., 17. und 25. Lebensmonat nur dann erhalten, wenn alle vorgesehenen Untersuchungen im festgelegten Zeitraum durchgeführt worden sind.
Wir führen folgende Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen durch:
- 1. Lebenswoche, inkl. Hüftultraschall, Neugeborenenscreening auf angeborene Stoffwechselkrankheiten, Vitamin K-Gabe, Hörscreening entweder schon im Krankenhaus oder durch HNO Arzt
- 4.-7. Lebenswoche, Hüftultraschall, orthopädische Untersuchung, Vitamin K-Gabe
- 3.-5. Lebensmonat
- 7.-9. Lebensmonat, inkl. HNO Untersuchung
- 10.-14. Lebensmonat, inkl. Augenuntersuchung
- 22.-26. Lebensmonat, Augenuntersuchung zu diesem Zeitpunkt durch Augenazrt
- 34.-38. Lebensmonat
- 46.-50. Lebensmonat
- 58.-62. Lebensmonat
Für Kinder, die älter als 5 Jahre sind, bieten wir ausserdem jährliche Entwicklungs- und Vorsorgeuntersuchungen an.
Weitere Infos unter:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.082200.html